1. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr zu entrichten, diese beträgt zur Zeit
pro Woche der Überschreitung 0,30 €
2. Maßgebend für die Berechnung der Gebühr ist der im Leser*innenkonto bzw. auf dem Bonausdruck
angegebene Rückgabetermin.
3. Neben der Säumnisgebühr sind bei schriftlicher oder telefonischer
Mahnung die entstandenen Porto- bzw. Telefonkosten zu erstatten.