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Säumnisgebühren

1. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr zu entrichten, diese beträgt zur Zeit
   pro Woche der Überschreitung 0,30 €   

2. Maßgebend für die Berechnung der Gebühr ist der im Leser*innenkonto bzw. auf dem Bonausdruck 
    angegebene Rückgabetermin.

3. Neben der Säumnisgebühr sind bei schriftlicher oder telefonischer 
    Mahnung die entstandenen Porto- bzw. Telefonkosten zu erstatten.